Einfach erklärt: So sichern Sie sich Unterstützung durch Krankenkasse und Pflegekasse – von der Antragstellung bis zu den Leistungen im Alltag.
Wer zum ersten Mal einen Pflegegrad beantragen möchte, steht oft vor vielen Fragen: Welche Formulare brauche ich? Wie läuft die Begutachtung ab? Und welche Leistungen stehen mir danach eigentlich zu?
In diesem Artikel erhalten Sie eine klare, verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung – ideal für alle, die sich gerade mit einem Pflegeantrag beschäftigen.
Warum ein Pflegegrad so wichtig ist
Ein anerkannter Pflegegrad ist die Voraussetzung, um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten. Dazu gehören unter anderem:
- monatlicher Entlastungsbetrag
- Pflegesachleistungen
- Pflegegeld für pflegende Angehörige
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Haushaltshilfen und Alltagsbegleitung
- Zuschüsse für Umbauten im Wohnumfeld
Ohne Pflegegrad können diese wichtigen Hilfen nicht genutzt werden. Es lohnt sich daher, den Antrag frühzeitig zu stellen.
Pflegegrad beantragen: Die 3 wichtigsten Schritte

1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag ist unkompliziert: Ein kurzer Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse genügt. Anschließend erhalten Sie alle notwendigen Formulare zugeschickt.
Wichtig: Der Antrag gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb: früh anmelden!
2. Begutachtung durch den MD oder Medicproof
Nach der Antragstellung erfolgt ein Termin zur Begutachtung.
- Bei gesetzlich Versicherten: Medizinischer Dienst (MD)
- Bei Privatversicherten: Medicproof
Die Gutachterin oder der Gutachter besucht die betroffene Person zuhause und beurteilt:
- Mobilität
- Selbstversorgung
- Alltagskompetenzen
- Medikamenten- und Therapiebedarf
- Haushaltsführung
Gut vorbereiten: Arztberichte, Medikamentenpläne, Diagnosen und ein Pflegetagebuch helfen, den tatsächlichen Bedarf realistisch darzustellen.
3. Bescheid erhalten und Leistungen nutzen
Nach der Begutachtung erhalten Sie den Bescheid mit dem anerkannten Pflegegrad (1–5) und einer Auflistung aller Leistungen.
Ab diesem Zeitpunkt können Sie:
- Entlastungsbetrag
- Pflegegeld
- Sachleistungen
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Haushaltshilfen und Betreuungsservices
in Anspruch nehmen.
Welche Leistungen stehen mir zu?
Pflegegrad 1
- Entlastungsbetrag
- Anspruch auf bestimmte Unterstützungsleistungen
Pflegegrad 2–5
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Unterstützung im Alltag durch anerkannte Anbieter
- Zuschüsse für Wohnraumanpassungen
Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Unterstützung.
Pflegegrad abgelehnt – was tun?
Wenn der Antrag abgelehnt wurde:
- Sie haben 1 Monat Zeit für einen Widerspruch.
- Reichen Sie zusätzliche Arztberichte oder ein Pflegetagebuch ein.
- Oft führt ein Widerspruch zu einer Neubewertung.
Wie der Hauswirtschaftliche Fachservice Mainfranken hilft
Der Hauswirtschaftliche Fachservice Mainfranken unterstützt Sie im Alltag – passend zu Ihrem Pflegegrad:
- Haushaltshilfe (Reinigung, Wäsche, Kochen, Einkaufen)
- Alltagsbegleitung (Spaziergänge, Arztbesuche, Gespräche)
- Entlastung für pflegende Angehörige
- Unterstützung über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege
Die Abrechnung mit der Pflegekasse ist möglich.
Fazit
Einen Pflegegrad zu beantragen ist leichter, als Viele denken – und bietet enorme Entlastung für Betroffene und Angehörige. Wer früh aktiv wird, erhält wertvolle Unterstützung im Alltag.
Wenn Sie Hilfe benötigen, steht der Hauswirtschaftliche Fachservice Mainfranken gerne an Ihrer Seite.